die Satzung des Vereins

die Satzung des Vereins

Artikel 1 Der Name , Ort, Art und Umfang des Vereins. 1 / Name des Vertrauens : Automotosprint CR Z.S.

2 / Kopf Liga: Seč, Sídliště 9. května 317, 538 07

3 / Der Verein betreibt in der ganzen Tschechischen Republik, der nicht auf andere Organisationseinheiten aufgeteilt - die ganze Verein ist lokal relevanten Organisationseinheit .

4 / Property Verband : Der Verein ist eine juristische Person im Sinne des Gesetzes Nr 89/2012 des BGB .

5 / Der Verband ist eine freiwillige , nichtstaatliche , gemeinnützige und unpolitische Vereinigung von Personen unabhängig von ihrem Geschlecht, Bildung, Rasse, Nationalität, Religion und politischen Überzeugungen.

Art. 2 Ziele des Vereins

1 / erlauben Fans Automobil- und Motorradsport in der aktiven Nutzung ihrer Freizeit in der Geschwindigkeit Ereignisse auf einer geschlossenen Strecke teilnehmen zu können, in einem geschlossenen Raum , der den Verband selbst organisieren .

2 / Um diese Art von Motorsport in der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

3 / Beitrag zum Gefühl der Verantwortung der Athleten sicheres Fahren nach den Regeln und nicht nur in ihren eigenen Fabriken , sondern auch im Alltagsverkehr .

Art. 3 Formen der Business Association

1 / Organisation einer Reihe von High-Speed-Auto- und Motorradrennen - vor allem für 1/4 Meile - auf fremden Grundstücken, die für diesen Zweck, vor allem an den Flughäfen in der Tschechischen Republik, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden geeignet ist.

2 / Praktische Arbeit bei der Vorbereitung und der Organisation ihrer eigenen Kurs und Auswertung von Veranstaltungen, vor allem im Bereich der Sicherheit für Teilnehmer und Zuschauer Öffentlichkeit.

3 / Für weitere Demonstration Rennen und Events, die zu popularisieren Motorsport dienen, die Förderung sowie die Nutzung von audiovisuellen Programmen und die Gewährleistung der notwendigen Einrichtungen für Sportler und Besucher auf diese Ereignisse zu sichern.

4 / Im Rahmen der Charity-Verein die Teilnahme von behinderten oder sozial benachteiligte Personen bei Veranstaltungen wie Personen geeigneter Form Schirmherrschaft über einige der Einrichtungen, für diese Menschen in der Nachbarschaft Verbandssitz zu ermöglichen.

5 / Website Betrieb /www.automotosprint.cz/, dazu dient, den Verein und seine Aktivitäten zu fördern und die Mitglieder über die Aktionen des Vereins und seine Ergebnisse zu informieren. 6 / Die Teilnahme an administrativen und anderen Verfahren, die alle die Interessen des Vereins oder geleasten Stätten auswirken können.

Art. 5 Mitgliedschaft im Verein

1 / Gründungsmitglied des Vereins ist eine natürliche Person, gegen deren Mitgliedschaft mit Gründen versehenen Stellungnahmen wurden von anderen Parteien erhoben.

2 / Die Mitglieder des Vereins können natürliche Personen über 18 Jahre.

3 / Mitgliedschaft bedarf der Genehmigung mit der Satzung, in der schriftlichen Antrag zum Ausdruck gebracht, seine Ziele und Aktivitäten der Einhaltung der Verpflichtungen gegenüber dem Verein und würdige Behandlung unterstützen und die Vertretung des Vereins.

4 / Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag, an dem der Vorsitzende eines Vereins über die Zulassung des Antragstellers auf der Grundlage seiner schriftlichen Antrag entscheidet. Er muss den Namen des Antragstellers enthalten und Nachname, ständige Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Datum der Anwendung und die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers.

5 / Mitgliedsverband hat das Recht auf: - Um bei allen Aktivitäten des Vereins teilnehmen und über diese Tätigkeit informiert werden - Um an den Präsidenten des Verbandes der Ideen, Anregungen und Beschwerden beziehen - Elect der Präsident - Zu prüfen und zu genehmigen Berichte über die Tätigkeit des Vereins und Verbandsmanagement Berichte - Zu jeder Zeit wird die Mitgliedschaft in der Liga

7 / Mitgliedsverband beenden: - Durch den Verein Abide - Um den guten Namen des Vereins verteidigen - Getreu führen die Aufgaben der Aufgaben zugewiesen, um sie in der Liga und im Auftrag unverzüglich - Respektieren Sie die Entscheidung der Behörde Liga Bezahlen Sie den Mitgliedsbeitrag - Verteidigen Sie die Interessen des Motorsports und halten seine Vorschriften - - Präsident des Verbandes zu kommunizieren Änderungen an den Informationen in der Anwendung

Art. 6 Die Beendigung der Mitgliedschaft Mitgliedschaft im Verein endet:

1 / anmelde Mitglied der Beendigung der Mitgliedschaft in der Liga

2 / Tod

3 / Ausschluss für grobe Verletzung der Statuten

4 / Verstoß gegen die Grundsätze der Sicherheit bei Clubveranstaltungen zu erfüllen 5 / Abwesenheit in drei aufeinander folgenden Sitzungen des Vereins Mitglied.

Art. 7 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: Mitgliederversammlung, der Vorsitzende und CEO.

1 / Mitgliederversammlung:

- Es ist das oberste Organ des Vereins, trifft sich mindestens einmal im Jahr

- Mitgliederversammlung vom Präsidenten des Vereins mindestens 30 Tage vor der Versammlung einberufen

- Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder

- Mitgliederversammlung fasst seine Beschlüsse durch Abstimmung. Für die Annahme von Entscheidungen bedürfen der Zustimmung der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder

- Mitgliederversammlung des Ausschusses wird ein Bündnis einberufen, wenn dies von 1/2 der Mitglieder des Vereins innerhalb einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu beantragen, es sei denn, die Bewerbungsfrist später

- Mitgliederversammlung Präsident des Vereins für einen Zeitraum von 5 Jahren gewählt. - Mitgliederversammlung genehmigt den Bericht über die Tätigkeiten und die Verwaltung des Vereins für das vergangene Jahr

- Mitgliederversammlung bestimmt die Form und Aktivitäten für die nächste Periode

2 / Der Präsident des Vereins- die gesetzlichen und ausführende Organ des Vereins

- Seine Amtszeit fünf Jahre - ernennt den Executive Club und entließ ihn aus dem Amt - im Falle von Krankheit, längere Abwesenheit des Vorsitzenden des Vereins, überträgt der Wirtschaftsverband Geschäftsführer Verband - Verband übernimmt Mitglieder und entscheidet über ihre Ausgrenzung - für seine Arbeit ist dem Verein Mitgliederversammlung

Leitet die Aktivitäten des Vereins während des gesamten Wahlperiode - - einen Jahresbericht über die Tätigkeiten und Vorgänge für das vergangene Jahr vor, das dann seine Mitgliederversammlung unterbreitet

-Im Namen der Vereinigung, und vertritt sie nach außen

- Alle erforderlichen rechtlichen Schritte ergreifen, um die Aktivitäten und Aufgabe des Vereins und unterzeichnete Verträge und Vereinbarungen, um sicherzustellen,

- Weist Personen schriftliche Vollmacht unabhängig im Auftrag des Vereins zu handeln- Eine Liste der Mitglieder des Vereins und anderen erforderlichen Aufzeichnungen halten - genehmigt die Höhe der Mitgliedsbeiträge

- Die Leistung des Vorsitzenden der Liga beginnt über die Wahl und endet am Tag der Vereinbarung Beendigung Wahlperiode , Tod und Auflösung des Vereins

- Fördert den Verein und seine Aktivitäten für die Öffentlichkeit 

Art. 8 Management Association

1 / Der Verein ist eine gemeinnützige Organisation.

2 / Der Wirtschaftsverband verantwortlich Vorsitzender des Vereins ist, wird der Verein von Geschäftsführer

3 / Income Verein besteht aus der Leitung: - Mitgliedsbeiträge - Spenden von natürlichen und juristischen Personen - Subventionen und Zuschüsse - Einnahmen aus dem Ticketverkauf für Veranstaltungen Verband - Gebühr von Konkurrenten - von Werbeflächen Vermietung - Gebühren für die Förderung von anderen natürlichen und juristischen Personen bei Veranstaltungen Verband

4 / Aufwendungen Verein werden in Übereinstimmung mit der Mission und Aktivitäten des Vereins verbracht und Formen werden immer von den entsprechenden Rechnungsunterlagen. 5 / S Betriebsergebnis und die Konten führt der Vorsitzende der Mitglieder des Vereins jährlich auf der ersten Sitzung der Mitglieder im neuen Kalenderjahr.

Art. 9 Aussterben von Club Der Verein gültig bis:

1 / Verband der freiwilligen Auflösung oder Fusion mit einem anderen Verein auf der Grundlage der Entscheidung des Vorsitzenden des Vereins.

2 / Entscheidung der zuständigen Justizbehörde.

3 / Verbleibende Vermögen des Vereins nach der Liquidation wird auf die Entscheidung des Vorsitzenden des Vereins juristische Person ohne Erwerbszweck, deren Ziele ähnlich sind, die Ziele der Allianz übergeben basieren.

Art. 10 Schlussbestimmungen .

1 / Fragen, die nicht durch diese Satzung geregelt sind, nach den allgemeinen Gesetzen geregelt.

2 / Satzung wurde bei der konstituierenden Sitzung der Mitglieder -Club am 25. Januar 2014 genehmigt.

3 / Statuten werden wirksam bei der Anmeldung in das öffentliche Register der Verbände beim Amtsgericht .

Erstellt durch: Jiří Nikl- Gründer des Vereins

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